Stunden, Material und Fotos direkt auf der Baustelle erfassen, den Kunden auf dem Handy unterschreiben lassen und daraus mit einem Klick die Rechnung machen – als PDF für Privatkunden oder als E-Rechnung für Firmen und Behörden. Billvox ist das schlanke Rechnungsbüro für Handwerksbetriebe und Selbständige, ohne teure Branchensoftware.
Empfangen ist in jedem Plan kostenlos & unbegrenzt (im Free-Plan 30 Tage abrufbar) · 5 Rechnungen pro Monat gratis · Starter 9,90 €/Monat zzgl. USt., 14 Tage kostenlos testbar · nur für Unternehmen und Selbständige
Für jede Baustelle legen Sie einen Auftrag an: Kunde, Baustellenadresse und eine Notiz wie „Schlüssel beim Nachbarn“. Vor Ort tippen Sie auf „+ Stunden“ oder „+ Material“ – die Arbeitszeit mit Ihrem Stundensatz, das Material direkt aus Ihrer Artikelliste oder dem Großhandelskatalog. Fotos vom Vorher und Nachher kommen gleich dazu.
Ist die Arbeit erledigt, unterschreibt der Kunde auf Ihrem Handy. Billvox erstellt daraus einen Arbeitsnachweis als PDF, den Sie per WhatsApp oder E-Mail teilen können. Ein Klick auf „Rechnung erstellen“ macht aus allen Einträgen den Rechnungsentwurf – Arbeitsnachweis und Fotos hängen auf Wunsch als Anlage dran.
Laden Sie den Datanorm-Katalog Ihres Großhändlers hoch – als einzelne Datei oder direkt als ZIP-Archiv, im Format Datanorm 4 oder 5. Billvox liest die Rabattgruppen mit, Sie tragen Ihre Rabatte aus der Konditionsliste ein und legen Ihren Aufschlag fest. Auch Preisänderungen (DATPREIS) und Änderungsdateien werden übernommen.
Der Katalog bleibt durchsuchbar im Hintergrund: Beim Schreiben einer Rechnung oder beim Erfassen von Material suchen Sie nach Name oder Artikelnummer, und erst der gewählte Artikel kommt in Ihre Artikelliste. Kleinteile wie Schrauben oder Kabel, die je 100 Stück oder 100 m berechnet werden, übernimmt Billvox in dieser Einheit – cent-genau statt auf den Stückpreis gerundet.
Den Katalog vorab ansehen? Mit dem kostenlosen Datanorm-Viewer öffnen Sie jede Datanorm-Datei im Browser – ohne Anmeldung und ohne Upload.
Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten von Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Material zählt nicht, Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten schon. Voraussetzung ist eine Rechnung und eine Zahlung aufs Konto – bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an. Billvox weist die Arbeitskosten bei Privatkunden automatisch gesondert aus – Stunden, Tage und Anfahrt werden erkannt, Sie können jede Position auch selbst markieren.
Bei Arbeiten an Gebäude oder Grundstück für Privatkunden muss die Rechnung innerhalb von sechs Monaten ausgestellt werden und einen Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden enthalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG). Setzen Sie im Rechnungsentwurf das Häkchen „Arbeiten an Gebäude oder Grundstück“ – den Hinweis schreibt Billvox dann selbst auf die Rechnung.
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen an Geschäftskunden noch auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – als einfaches PDF gehen, bis Ende 2027 bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Ab 2028 ist die E-Rechnung für alle Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind nicht betroffen; Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen.
Billvox erstellt Ihre Rechnung als ZUGFeRD – ein normales PDF, in dem die Rechnungsdaten zusätzlich maschinenlesbar stecken – oder als XRechnung für Behörden und öffentliche Auftraggeber, inklusive Leitweg-ID. Vor dem Versand prüft Billvox die Rechnung gegen die Regeln der EN 16931, damit sie beim Kunden nicht zurückkommt. Für Bauleistungen an andere Bauunternehmen (§ 13b UStG) wählen Sie den Steuerfall „Kunde schuldet die Steuer“.
Aus dem Angebot wird mit einem Klick die Rechnung. Offene Angebote meldet Billvox nach 14 Tagen zur Wiedervorlage, damit kein Auftrag liegen bleibt. Bei größeren Arbeiten stellen Sie Abschlagsrechnungen; die Schlussrechnung übernimmt die bereits gestellten Abschläge des Kunden und zieht sie ab.
Billvox läuft im Browser und lässt sich als App auf den Startbildschirm legen – am Handy wie am Rechner, ohne Installation. Zahlt ein Kunde bar, markieren Sie die Rechnung als bezahlt und geben eine Quittung als PDF mit. Kassenbons von Baumarkt oder Tankstelle fotografieren Sie ab, Billvox legt sie als Beleg ab.
Aufmaß, Plantafel, Lohnabrechnung oder Lagerverwaltung bietet Billvox nicht. Wer das braucht, ist mit einer großen Handwerkersoftware besser bedient. Billvox konzentriert sich auf den Weg vom Auftrag zur korrekten Rechnung – dafür ist es in wenigen Minuten eingerichtet und bleibt einfach.
Nein. Branchenlösungen kosten häufig deutlich mehr. Billvox deckt den Weg vom Auftrag über Arbeitsnachweis und Abnahme bis zur E-Rechnung ab – kostenlos für bis zu 5 Rechnungen im Monat, mit Starter für 9,90 € bis zu 50.
Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon seit 2025. Ausstellen müssen Sie sie an Geschäftskunden spätestens ab 2028, bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab 2027. An Privatkunden schreiben Sie weiter normale Rechnungen.
Ja, sofern der Großhändler Datanorm 4 oder 5 liefert – das tun die meisten im Kundenportal. Sie laden die Datei oder das ZIP-Archiv hoch, tragen Ihre Rabatte ein und finden die Artikel dann beim Schreiben der Rechnung. Datanorm 3 wird nicht unterstützt.
Ja. Im Auftrag gibt es ein Unterschriftsfeld; die Unterschrift steht danach auf dem Arbeitsnachweis, den Sie als PDF teilen oder der Rechnung anhängen.
Bei Privatkunden in Deutschland ja: Billvox weist die Arbeitskosten gesondert aus. Positionen in Stunden oder Tagen und Anfahrten erkennt es selbst, jede Position lässt sich auch von Hand markieren.
Nein. Billvox läuft im Browser und lässt sich am Handy als App auf den Startbildschirm legen.
Empfangen ist immer kostenlos. Bis zu 5 Rechnungen im Monat schreiben Sie gratis, Starter kostet 9,90 € im Monat für bis zu 50 Rechnungen, Plus 19,90 € für bis zu 250. Starter lässt sich 14 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten.
Laden Sie die Datei hoch und sehen Sie in Sekunden, ob sie gültig ist – mit verständlicher Erklärung jedes Fehlers. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
E-Rechnung kostenlos prüfenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.