Vom Kundendienst-Einsatz bis zur Neubau-Installation: Erfassen Sie Arbeitszeit, Kabel und Material direkt beim Kunden, holen Sie sich die Unterschrift aufs Handy und schreiben Sie die Rechnung mit einem Klick – mit Ihrem Elektro-Großhandelskatalog im Hintergrund.
Empfangen ist in jedem Plan kostenlos & unbegrenzt (im Free-Plan 30 Tage abrufbar) · 5 Rechnungen pro Monat gratis · Starter 9,90 €/Monat zzgl. USt., 14 Tage kostenlos testbar · nur für Unternehmen und Selbständige
Elektrogroßhändler geben Preise für Kabel, Leitungen und Kleinteile meist je 100 m oder je 100 Stück an. Billvox liest den Datanorm-Katalog mit diesen Preiseinheiten ein und übernimmt solche Artikel als „100 m“ bzw. „100 Stück“ in Ihre Artikelliste. So stimmt der Preis auf den Cent – auch bei 250 m NYM-J, die Sie als 2,5 × 100 m abrechnen.
Ihre Rabatte je Rabattgruppe tragen Sie einmal ein, Ihren Aufschlag legen Sie fest. Neue Preislisten (DATPREIS) aktualisieren auch die Artikel, die Sie schon verwendet haben.
Beim Kundendienst zählt Tempo: Auftrag anlegen, Anfahrt und Arbeitszeit eintragen, getauschte Teile aus dem Katalog wählen, ein Foto vom Fehlerbild machen – und der Kunde unterschreibt den Arbeitsnachweis direkt auf dem Display. Die Rechnung entsteht danach mit einem Klick, als PDF für Privatkunden oder als E-Rechnung für die Hausverwaltung.
Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten von Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Material zählt nicht, Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten schon. Voraussetzung ist eine Rechnung und eine Zahlung aufs Konto – bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an. Billvox weist Arbeitszeit und Anfahrt bei Privatkunden automatisch gesondert aus.
Bei der Elektroinstallation im Neubau oder bei einer Sanierung stellen Sie Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt. Die Schlussrechnung übernimmt die bereits gestellten Abschläge des Kunden und zieht sie ab. Arbeiten Sie als Subunternehmer für einen Bauträger, wählen Sie bei Bauleistungen den Steuerfall „Kunde schuldet die Steuer“ (§ 13b UStG).
Bei Arbeiten an Gebäude oder Grundstück für Privatkunden muss die Rechnung innerhalb von sechs Monaten ausgestellt werden und einen Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden enthalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG).
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen an Geschäftskunden noch auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – als einfaches PDF gehen, bis Ende 2027 bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Ab 2028 ist die E-Rechnung für alle Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind nicht betroffen; Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen.
Billvox erzeugt ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten Daten) und XRechnung für öffentliche Auftraggeber und prüft jede Rechnung vor dem Versand gegen die EN 16931.
Ja. Steht im Datanorm-Katalog ein Preis je 100 m, übernimmt Billvox den Artikel mit der Einheit „100 m“. Sie geben die Menge in Hundertmetern an, also 2,5 für 250 m – der Preis stimmt auf den Cent.
Nein. Billvox ist ein Rechnungsprogramm; Prüfprotokolle erstellen Sie mit Ihrer Messgeräte-Software. Das Prüfprotokoll fügen Sie der Rechnung aber als PDF-Anlage bei, dann geht es mit der Rechnung an den Kunden.
Als eigene Position, pauschal oder nach Kilometern. Bei Privatkunden zählt die Anfahrt zu den Arbeitskosten nach § 35a – Billvox erkennt Anfahrtspositionen und weist sie entsprechend aus.
Laden Sie die Datei hoch und sehen Sie in Sekunden, ob sie gültig ist – mit verständlicher Erklärung jedes Fehlers. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
E-Rechnung kostenlos prüfenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.