E-Rechnungspflicht: Fristen 2025–2028 einfach erfüllen

Seit 1.1.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gelten Übergangsfristen: 2025 und 2026 dürfen noch alle Papierrechnungen oder – mit Zustimmung des Empfängers – PDF-Rechnungen schicken, 2027 nur noch Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz; ab 2028 ist die E-Rechnung im B2B für alle Pflicht. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen dauerhaft befreit. Billvox deckt Empfang und Versand ab – startklar in Minuten.

Empfangen ist in jedem Plan kostenlos & unbegrenzt (im Free-Plan 30 Tage abrufbar) · 5 Rechnungen pro Monat gratis · Starter 9,90 €/Monat zzgl. USt., 14 Tage kostenlos testbar · nur für Unternehmen und Selbständige

Was muss ich als Kleinunternehmer jetzt tun?

Empfangen können – das geht mit Billvox kostenlos. E-Rechnungen ausstellen müssen Sie als Kleinunternehmer nach § 19 UStG nicht, auch nicht ab 2028 (§ 34a UStDV). Freiwillig geht es jederzeit – viele Geschäftskunden verarbeiten sie lieber.

Schon eine E-Rechnung bekommen?

Laden Sie die Datei hoch und sehen Sie in Sekunden, ob sie gültig ist – mit verständlicher Erklärung jedes Fehlers. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Speicherung.

E-Rechnung kostenlos prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.