Einzelanfertigung, Einbauküche, Fenster oder Treppe: Angebot schreiben, Anzahlung für das Material abrechnen, Montage beim Kunden mit Unterschrift abschließen und die Schlussrechnung mit einem Klick erstellen. Billvox begleitet Ihren Auftrag vom ersten Entwurf bis zum Zahlungseingang.
Empfangen ist in jedem Plan kostenlos & unbegrenzt (im Free-Plan 30 Tage abrufbar) · 5 Rechnungen pro Monat gratis · Starter 9,90 €/Monat zzgl. USt., 14 Tage kostenlos testbar · nur für Unternehmen und Selbständige
Bei Einzelanfertigungen gehen Sie mit dem Material in Vorleistung. Üblich ist deshalb eine Anzahlung bei Auftragserteilung: In Billvox stellen Sie dafür eine Abschlagsrechnung. Nach der Montage übernimmt die Schlussrechnung alle Abschläge des Kunden und zieht sie ab – der Kunde sieht genau, was noch offen ist.
Offene Angebote meldet Billvox nach 14 Tagen, damit Sie rechtzeitig nachfassen.
Für die Montage legen Sie einen Auftrag an: Arbeitszeit des Montageteams, Kleinmaterial und Beschläge aus dem Katalog, Fotos vom fertigen Einbau. Der Kunde unterschreibt die Abnahme auf dem Handy; der Arbeitsnachweis geht als PDF mit der Rechnung.
Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten von Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Material zählt nicht, Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten schon. Voraussetzung ist eine Rechnung und eine Zahlung aufs Konto – bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an. Begünstigt ist die Arbeit im Haushalt des Kunden – weisen Sie die Montagezeit deshalb als eigene Position aus; Billvox kennzeichnet sie bei Privatkunden automatisch als Arbeitskosten.
Viele Holz- und Beschlaghändler liefern ihre Kataloge als Datanorm. Billvox liest sie ein, übernimmt Ihre Rabatte je Rabattgruppe und rechnet mit Ihrem Aufschlag. Schrauben, Dübel und andere Kleinteile, die je 100 oder 1000 Stück berechnet werden, übernimmt Billvox in dieser Einheit – ohne Rundungsfehler.
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen an Geschäftskunden noch auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – als einfaches PDF gehen, bis Ende 2027 bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Ab 2028 ist die E-Rechnung für alle Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind nicht betroffen; Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen.
Bei Arbeiten an Gebäude oder Grundstück für Privatkunden muss die Rechnung innerhalb von sechs Monaten ausgestellt werden und einen Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden enthalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG).
Mit einer Abschlagsrechnung. Bei der Schlussrechnung übernimmt Billvox alle Abschläge des Kunden mit einem Klick und zieht sie vom Gesamtbetrag ab.
Steuerlich begünstigt sind nach Auffassung der Finanzverwaltung Arbeiten im Haushalt des Kunden, also vor allem die Montage. Weisen Sie die Montagezeit deshalb als eigene Position aus. Im Einzelfall entscheidet das Finanzamt bzw. der Steuerberater des Kunden.
Ja, wenn der Händler Datanorm 4 oder 5 liefert. Sie suchen den Artikel beim Schreiben der Rechnung oder beim Erfassen von Material und übernehmen ihn mit Ihrem Preis.
Laden Sie die Datei hoch und sehen Sie in Sekunden, ob sie gültig ist – mit verständlicher Erklärung jedes Fehlers. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
E-Rechnung kostenlos prüfenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.