Badsanierung, Heizungstausch, Wartung oder Notdienst: Billvox bringt Ihren SHK-Großhandelskatalog mit Ihren Rabatten aufs Handy, erfasst Arbeitszeit und Material beim Kunden und macht daraus die passende Rechnung – vom Privatkunden bis zur Wohnungsbaugesellschaft.
Empfangen ist in jedem Plan kostenlos & unbegrenzt (im Free-Plan 30 Tage abrufbar) · 5 Rechnungen pro Monat gratis · Starter 9,90 €/Monat zzgl. USt., 14 Tage kostenlos testbar · nur für Unternehmen und Selbständige
Sanitär- und Heizungsgroßhändler liefern ihre Kataloge fast immer als Datanorm, oft mit Listenpreisen und Rabattgruppen. Billvox liest die Rabattgruppen mit; Sie tragen Ihre Rabatte aus der Konditionsliste ein – etwa 37 % auf Kupferrohr und 25 % auf Armaturen – und Billvox rechnet Einkaufs- und Verkaufspreis mit Ihrem Aufschlag.
Im Kundendienst suchen Sie das Ersatzteil nach Name oder Artikelnummer und übernehmen es in den Auftrag. Neue Preislisten des Großhändlers spielen Sie einfach erneut ein.
Für Wartungsverträge legen Sie eine Serienrechnung an: Billvox legt den Rechnungsentwurf jährlich, vierteljährlich oder monatlich selbst an und nennt den passenden Zeitraum – Sie prüfen ihn nur noch und verschicken. Für den Wartungseinsatz selbst erfassen Sie Arbeitszeit, Verschleißteile und ein Foto vom Abgasprotokoll im Auftrag; der Kunde unterschreibt am Handy.
Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten von Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Material zählt nicht, Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten schon. Voraussetzung ist eine Rechnung und eine Zahlung aufs Konto – bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Größere Projekte rechnen Sie in Abschlägen ab: Anzahlung bei Auftrag, weitere Abschläge nach Baufortschritt, am Ende die Schlussrechnung, die alle Abschläge des Kunden übernimmt und abzieht. Wird die Maßnahme öffentlich gefördert, kann der Kunde für dieselben Kosten keine Steuerermäßigung nach § 35a nutzen – weisen Sie die Arbeitskosten trotzdem aus, die Entscheidung trifft der Kunde mit seinem Steuerberater.
Bei Arbeiten an Gebäude oder Grundstück für Privatkunden muss die Rechnung innerhalb von sechs Monaten ausgestellt werden und einen Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden enthalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG).
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen an Geschäftskunden noch auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – als einfaches PDF gehen, bis Ende 2027 bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Ab 2028 ist die E-Rechnung für alle Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind nicht betroffen; Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen.
Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen verlangen oft schon heute E-Rechnungen. Billvox erzeugt ZUGFeRD und XRechnung und prüft die Rechnung vor dem Versand.
Wenn der Großhändler Datanorm 4 oder 5 liefert, ja – das ist bei den meisten der Fall. Sie laden die Datei oder das ZIP-Archiv im Kundenportal herunter und in Billvox hoch.
Ja, über Serienrechnungen: einmal anlegen, Rhythmus wählen (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) – Billvox legt den Rechnungsentwurf zum Termin an, Sie prüfen und verschicken ihn. Den einzelnen Wartungseinsatz erfassen Sie zusätzlich als Auftrag, wenn Material oder Mehraufwand dazukommt.
Mit Abschlagsrechnungen. Die Schlussrechnung übernimmt auf Knopfdruck alle Abschläge des Kunden und zieht sie vom Gesamtbetrag ab.
Laden Sie die Datei hoch und sehen Sie in Sekunden, ob sie gültig ist – mit verständlicher Erklärung jedes Fehlers. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
E-Rechnung kostenlos prüfenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.