PDF-EINBETTUNG

Rechnung ist nicht normgerecht im PDF eingebettet

Bei ZUGFeRD und Factur-X steckt die eigentliche E-Rechnung als XML-Datei im PDF. Damit Programme sie finden, schreibt die Spezifikation den Dateinamen, bestimmte Angaben in den Metadaten des PDF (Profil und Version) und die Art des Dateibezugs vor. Eine dieser Angaben fehlt oder passt nicht.

Was jetzt zu tun ist

Tipp: Die Rechnungsdaten selbst sind davon nicht betroffen – viele Programme lesen die Rechnung trotzdem. Strenge Prüfprogramme und manche Empfänger weisen das PDF aber ab. Beheben kann das nur der Absender bzw. der Hersteller seiner Rechnungssoftware.

Wer muss das beheben?

Beheben muss das der Rechnungssteller beziehungsweise dessen Software. Solche Dateien sind technisch defekt und lassen sich nicht durch Nacharbeit an einzelnen Feldern retten.

Woher diese Regel kommt

Diese Befunde entstehen, bevor die eigentlichen Geschäftsregeln überhaupt geprüft werden können — etwa wenn die XML-Datei nicht wohlgeformt ist, nicht zum Schema passt oder ein ZUGFeRD-PDF kein eingebettetes XML enthält.

Regel-Kennung
PDF-EINBETTUNG
Regelwerk
Datei- und Strukturfehler
Geprüft bei
XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol BIS und weiteren EN-16931-Formaten
Folge bei Verstoß
Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.

Tritt PDF-EINBETTUNG in Ihrer Rechnung auf?

Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.

Rechnung jetzt prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise