Datei ist kein lesbares XML
Die Datei lässt sich nicht als XML lesen – sie ist unvollständig, beschädigt oder gar keine E-Rechnung.
Was jetzt zu tun ist
Wer muss das beheben?
Beheben muss das der Rechnungssteller beziehungsweise dessen Software. Solche Dateien sind technisch defekt und lassen sich nicht durch Nacharbeit an einzelnen Feldern retten.
Woher diese Regel kommt
Diese Befunde entstehen, bevor die eigentlichen Geschäftsregeln überhaupt geprüft werden können — etwa wenn die XML-Datei nicht wohlgeformt ist, nicht zum Schema passt oder ein ZUGFeRD-PDF kein eingebettetes XML enthält.
- Regel-Kennung
- FORMAT-XML
- Regelwerk
- Datei- und Strukturfehler
- Geprüft bei
- XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol BIS und weiteren EN-16931-Formaten
- Folge bei Verstoß
- Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.
Tritt FORMAT-XML in Ihrer Rechnung auf?
Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.
Rechnung jetzt prüfenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise