UBL-SR

Angabe kommt zu oft vor

Eine Angabe, die die Norm EN 16931 nur einmal erlaubt, steht mehrfach in der Rechnung. Der Empfänger kann dann nicht wissen, welcher Wert gilt.

Was jetzt zu tun ist

Tipp: Der Absender muss die doppelte Angabe in seiner Rechnungssoftware entfernen und die Rechnung neu erzeugen.

Wer muss das beheben?

Beheben kann das nur der Rechnungssteller beziehungsweise der Hersteller seiner Rechnungssoftware. Als Empfänger können Sie eine Rechnung mit solchen Warnungen in aller Regel annehmen; Portale öffentlicher Auftraggeber weisen einzelne davon jedoch zurück.

Woher diese Regel kommt

Die Dateiformate UBL und CII können sehr viel mehr ausdrücken, als die europäische Norm EN 16931 für eine Rechnung vorsieht. Rund 1.300 Syntaxregeln (UBL-CR, UBL-SR, UBL-DT, CII-SR, CII-DT) halten fest, welche dieser zusätzlichen Felder nicht verwendet werden sollen und welche Angaben nur einmal vorkommen dürfen. Die meisten dieser Regeln sind Warnungen: Die Rechnung bleibt inhaltlich vollständig, enthält aber Angaben, die der Empfänger nicht automatisch ausliest.

Regel-Kennung
UBL-SR
Regelwerk
Syntaxregeln (UBL und CII)
Geprüft bei
XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol BIS und weiteren EN-16931-Formaten
Folge bei Verstoß
Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.

Tritt UBL-SR in Ihrer Rechnung auf?

Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.

Rechnung jetzt prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise