Anhang ohne Dateinamen
Bei einem eingebetteten Anhang fehlt der Dateiname.
Was jetzt zu tun ist
Wer muss das beheben?
Beheben kann das nur der Rechnungssteller beziehungsweise der Hersteller seiner Rechnungssoftware. Als Empfänger können Sie eine Rechnung mit solchen Warnungen in aller Regel annehmen; Portale öffentlicher Auftraggeber weisen einzelne davon jedoch zurück.
Woher diese Regel kommt
Die Dateiformate UBL und CII können sehr viel mehr ausdrücken, als die europäische Norm EN 16931 für eine Rechnung vorsieht. Rund 1.300 Syntaxregeln (UBL-CR, UBL-SR, UBL-DT, CII-SR, CII-DT) halten fest, welche dieser zusätzlichen Felder nicht verwendet werden sollen und welche Angaben nur einmal vorkommen dürfen. Die meisten dieser Regeln sind Warnungen: Die Rechnung bleibt inhaltlich vollständig, enthält aber Angaben, die der Empfänger nicht automatisch ausliest.
- Regel-Kennung
- UBL-DT-07
- Regelwerk
- Syntaxregeln (UBL und CII)
- Geprüft bei
- XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol BIS und weiteren EN-16931-Formaten
- Folge bei Verstoß
- Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.
Tritt UBL-DT-07 in Ihrer Rechnung auf?
Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.
Rechnung jetzt prüfenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise