SIGNATUR

Elektronische Signatur auffällig

Die Datei ist elektronisch signiert, aber die Signatur ist beschädigt oder ließ sich nicht vollständig prüfen. Das kann bedeuten, dass die Datei nach dem Signieren verändert wurde.

Was jetzt zu tun ist

Tipp: Für deutsche E-Rechnungen ist keine Signatur vorgeschrieben. Ist sie beschädigt, lassen Sie sich die Rechnung sicherheitshalber erneut zusenden.

Wer muss das beheben?

Beheben muss das der Rechnungssteller. Bei einer ungültigen IBAN oder einem Rechenfehler sollten Sie als Empfänger vor der Zahlung nachfragen.

Woher diese Regel kommt

Diese Prüfungen führt Billvox zusätzlich zu den offiziellen Regelwerken aus – und zwar für jedes Format, auch für solche ohne eigenen Regelsatz. Geprüft wird, ob die wichtigsten Angaben vorhanden sind, ob IBAN und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern plausibel aufgebaut sind, ob die Beträge rechnerisch aufgehen und ob der Aufbau der Datei zur Bauvorschrift (XSD-Schema) des Formats passt. Die Kürzel BT und BG bezeichnen die Felder und Feldgruppen der Norm EN 16931.

Regel-Kennung
SIGNATUR
Regelwerk
Zusatzprüfungen von Billvox
Geprüft bei
XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol BIS und weiteren EN-16931-Formaten
Folge bei Verstoß
Ein Hinweis aus den Zusatzprüfungen von Billvox. Ob der Empfänger die Rechnung annimmt, entscheidet sein eigenes Prüfsystem.

Tritt SIGNATUR in Ihrer Rechnung auf?

Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.

Rechnung jetzt prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise