PEPPOL-EN16931-R101

Dokumentverweis an falscher Stelle (PEPPOL)

In einer Rechnungsposition darf ein Dokumentverweis nur verwendet werden, um das abgerechnete Objekt zu benennen (z. B. eine Zählernummer) – nicht für andere Belege.

Was jetzt zu tun ist

Tipp: Verweise auf Lieferscheine, Verträge oder Anhänge gehören in den Kopf der Rechnung, nicht in die Position.

Wer muss das beheben?

Beheben muss das der Rechnungssteller. Wird die Rechnung über einen Peppol-Zugangspunkt versendet, weist dieser sie sonst schon vor der Zustellung zurück.

Woher diese Regel kommt

Diese Regel kommt aus dem Peppol-Regelwerk BIS Billing 3.0, das über die EN 16931 hinausgeht. Sie wird geprüft, sobald eine Rechnung als Peppol BIS Billing 3.0 über das Peppol-Netzwerk verschickt wird.

Regel-Kennung
PEPPOL-EN16931-R101
Regelwerk
Peppol BIS Billing 3.0
Geprüft bei
Peppol BIS und darauf aufbauenden Profilen
Folge bei Verstoß
Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.

Tritt PEPPOL-EN16931-R101 in Ihrer Rechnung auf?

Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.

Rechnung jetzt prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise