USt-Vorzeichen inkonsistent (PEPPOL)
Der USt-Betrag (BT-110) und der USt-Betrag in Buchungswährung (BT-111) müssen das gleiche Vorzeichen haben.
Was jetzt zu tun ist
Wer muss das beheben?
Beheben muss das der Rechnungssteller. Wird die Rechnung über einen Peppol-Zugangspunkt versendet, weist dieser sie sonst schon vor der Zustellung zurück.
Woher diese Regel kommt
Diese Regel kommt aus dem Peppol-Regelwerk BIS Billing 3.0, das über die EN 16931 hinausgeht. Sie wird geprüft, sobald eine Rechnung als Peppol BIS Billing 3.0 über das Peppol-Netzwerk verschickt wird.
- Regel-Kennung
- PEPPOL-EN16931-R055
- Regelwerk
- Peppol BIS Billing 3.0
- Geprüft bei
- Peppol BIS und darauf aufbauenden Profilen
- Folge bei Verstoß
- Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.
Tritt PEPPOL-EN16931-R055 in Ihrer Rechnung auf?
Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.
Rechnung jetzt prüfenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise