Rechnungsart nur zwischen deutschen Unternehmen erlaubt
Die Rechnungsarten 326 (Teilrechnung) und 384 (Korrekturrechnung) sind im Peppol-Netz nur zulässig, wenn Verkäufer und Käufer beide in Deutschland sitzen.
Was jetzt zu tun ist
Wer muss das beheben?
Beheben muss das der Rechnungssteller. Wird die Rechnung über einen Peppol-Zugangspunkt versendet, weist dieser sie sonst schon vor der Zustellung zurück.
Woher diese Regel kommt
Diese Regel kommt aus dem Peppol-Regelwerk BIS Billing 3.0, das über die EN 16931 hinausgeht. Sie wird geprüft, sobald eine Rechnung als Peppol BIS Billing 3.0 über das Peppol-Netzwerk verschickt wird.
- Regel-Kennung
- PEPPOL-EN16931-P0112
- Regelwerk
- Peppol BIS Billing 3.0
- Geprüft bei
- Peppol BIS und darauf aufbauenden Profilen
- Folge bei Verstoß
- Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.
Tritt PEPPOL-EN16931-P0112 in Ihrer Rechnung auf?
Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.
Rechnung jetzt prüfenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise