BR-RO-120

Kennung des Käufers fehlt

Die rumänische e-Factura verlangt beim Käufer eine USt-IdNr. (BT-48) oder eine Registernummer (BT-47). Bei Privatpersonen in Rumänien ist das die persönliche Identifikationsnummer (CNP).

Was jetzt zu tun ist

Tipp: Der Absender muss die Kennung des Käufers eintragen. Ist bei einer Privatperson keine CNP bekannt, sieht die ANAF dafür 13 Nullen vor.

Wer muss das beheben?

Beheben muss das der Rechnungssteller: die Angabe fehlt oder hat die falsche Form. Das Portal e-Factura weist eine Rechnung mit einem Verstoß zurück – sie gilt dann in Rumänien als nicht ausgestellt.

Woher diese Regel kommt

Diese Regel stammt nicht aus der EN 16931 selbst, sondern aus der rumänischen Ausprägung CIUS-RO. Sie gilt für alle Rechnungen, die über das staatliche System e-Factura der Steuerverwaltung ANAF laufen – in Rumänien für Rechnungen zwischen Unternehmen und an Behörden verpflichtend. Viele dieser Regeln begrenzen die Länge von Textfeldern oder verlangen Angaben in einer bestimmten Form, etwa den Kreis als Code.

Regel-Kennung
BR-RO-120
Regelwerk
e-Factura (rumänische CIUS)
Geprüft bei
e-Factura (RO CIUS)
Folge bei Verstoß
Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.

Tritt BR-RO-120 in Ihrer Rechnung auf?

Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.

Rechnung jetzt prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise