BR-CO-17

USt-Berechnung stimmt nicht

Der Steuerbetrag (BT-117) muss gleich sein: Bemessungsgrundlage (BT-116) mal Steuersatz (BT-119), gerundet auf 2 Nachkommastellen.

Was jetzt zu tun ist

Tipp: Ihr Vorsteuerabzug könnte gefährdet sein. Bitten Sie den Absender um eine korrigierte Rechnung.

Wer muss das beheben?

Beheben muss das der Rechnungssteller beziehungsweise dessen Rechnungssoftware. Rechnerische Verstöße deuten fast immer auf einen Rundungs- oder Mappingfehler beim Erzeugen der XML hin, nicht auf einen Tippfehler.

Woher diese Regel kommt

BR-CO-Regeln der EN 16931 halten das Rechenwerk zusammen: Positionssummen, Zu- und Abschläge, Steueraufschlüsselung und Gesamtbeträge müssen exakt ineinander aufgehen — auf den Cent. Ebenso regeln sie, welche Felder nur gemeinsam auftreten dürfen.

Regel-Kennung
BR-CO-17
Regelwerk
Berechnungen & Abhängigkeiten
Geprüft bei
XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol BIS und weiteren EN-16931-Formaten
Folge bei Verstoß
Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.

Tritt BR-CO-17 in Ihrer Rechnung auf?

Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.

Rechnung jetzt prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise