Artikelname fehlt
Die Bezeichnung des Artikels oder der Leistung (BT-153) fehlt in einer Position.
Was jetzt zu tun ist
Wer muss das beheben?
Beheben muss das der Rechnungssteller: es fehlt eine Pflichtangabe. Als Empfänger können Sie die Rechnung zurückweisen — ohne die Angabe ist sie nach der Norm nicht gültig.
Woher diese Regel kommt
Die BR-Regeln bilden den Kern der Norm EN 16931. Sie legen fest, welche Angaben jede europäische E-Rechnung enthalten muss — Rechnungsnummer, Datum, Parteien, Positionen, Beträge — und gelten unabhängig davon, ob die Rechnung als XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X oder Peppol BIS ausgetauscht wird.
- Regel-Kennung
- BR-25
- Regelwerk
- Basis-Regeln der EN 16931
- Geprüft bei
- XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol BIS und weiteren EN-16931-Formaten
- Folge bei Verstoß
- Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.
Tritt BR-25 in Ihrer Rechnung auf?
Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.
Rechnung jetzt prüfenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise